Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Johannes Schuler – Party + Cateringservice GmbH, Röthensteig 7, 90408 Nürnberg – im Weiteren „Schuler GmbH“ genannt – vertreten durch die Geschäftsführer Olaf Neumann, Felix Frank und Valentin Schuler über Bewirtungs- und Ausstattungsleistungen, sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Anfrage / Angebote
- Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Wir erstellen unsere Angebote auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben ein. Sind uns Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der Angaben bekannt oder müssen sie uns bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt auffallen, werden wir den Auftraggeber hierauf hinweisen.Für Mehrkosten oder Probleme, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers resultieren, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit für uns offensichtlich erkennbar war und wir den Auftraggeber nicht darauf hingewiesen haben.
- Für die erforderlichen Meldungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnissen, Konzessionen etc. sowie ggf. für die Abwicklung von Zollformalitäten ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Abwicklung derartiger Formalitäten wird von unseren Angeboten nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
- GEMA-Gebühren sind in unseren Angeboten nicht enthalten. Derartige Kosten und Gebühren hat immer der Kunde zu tragen.
- Alle von uns erstellten Angebote, Preislisten, Planungen, Konzepte und Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser geistiges Eigentum.
Der Kunde ist berechtigt, diese Unterlagen ausschließlich zum Zweck der Auftragsprüfung und -abwicklung zu nutzen sowie an interne Entscheidungsträger und externe Berater (Steuerberater, Rechtsanwälte) unter Wahrung der Vertraulichkeit weiterzugeben.
Eine darüberhinausgehende Verwertung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, insbesondere an Wettbewerber von uns, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet und hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der Angebotssumme mindestens jedoch 5.000 € zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§3 Vertragsschluss
- Mit der Bestellung einer Ware und/oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
- Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Beauftragung
Aufträge gelten sowohl mit als auch ohne Unterschrift (bei Übermittlung der Willenserklärung per E-Mail) als verbindlich.
Mit der Unterschrift oder der schriftlichen Willenserklärung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Ein Veranstaltungs- und/oder Bewirtungsvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Annahmeerklärung zu Stande. - Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§4 Leistungsumfang / -inhalt
- Für die von uns geschuldeten Leistungen sind ausschließlich die im Veranstaltungsvertrag angegebenen Veranstaltungs-, Bewirtungs- und ggf. Zusatzleistungen sowie die Anzahl der Gäste maßgeblich.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Schuler GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
- Die Kalkulation unserer Leistungen erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber angegebenen Teilnehmerzahl gemäß Auftragsbestätigung.
- a) Erhöhung der Teilnehmerzahl
Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% gegenüber der Auftragsbestätigung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl abgerechnet. Für Teilnehmer, die über 110% der ursprünglich vereinbarten Anzahl hinausgehen, berechnen wir einen Aufschlag von 15% auf den vereinbarten Pro-Kopf-Preis, sofern die Änderung weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt wird. - b) Verringerung der Teilnehmerzahl
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% gegenüber der Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, folgende Pauschalen zu berechnen:- bei Mitteilung bis 30 Tage vor Veranstaltung: keine Pauschale
- bei Mitteilung 14-29 Tage vor Veranstaltung: 30% des Differenzbetrags
- bei Mitteilung 7-13 Tage vor Veranstaltung: 50% des Differenzbetrags
- bei Mitteilung unter 7 Tage vor Veranstaltung: 80% des Differenzbetrags
- Der Differenzbetrag errechnet sich aus:
(ursprüngliche Teilnehmerzahl minus tatsächliche Teilnehmerzahl minus 10% Toleranz) x Pro-Kopf-Preis. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist oder wir die Leistung anderweitig verwerten konnten.
- a) Erhöhung der Teilnehmerzahl
- Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Schuler GmbH möglich.
- Unsere Leistungspflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sofern mit diesen ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere für
- saisonale Spezialitäten und regionale Produkte
- Importwaren mit begrenzter Verfügbarkeit
- Spezialanfertigungen nach Kundenwunsch
Bei Nichtverfügbarkeit werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren und - eine gleichwertige Alternative anbieten
- bei Nichtakzeptanz der Alternative vom Vertrag zurücktreten
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dieser Vorbehalt gilt nicht für Standardwaren und -leistungen, die am Markt allgemein verfügbar sind.
- Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich wie vertraglich vereinbart.
Sind einzelne Komponenten (Zutaten, Speisen, Getränke, Geschirr, Besteck, Gläser, Dekorationen, Zubehörartikel) ohne unser Verschulden nicht zu beschaffen, sind wir berechtigt, diese gegen gleichwertige Komponenten auszutauschen, sofern- der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändert wird
- die Qualität nicht gemindert wird
- bei Speisen und Getränken: Geschmack und Präsentation vergleichbar sind
- bei Ausstattung: Design und Wertigkeit vergleichbar sind
- bei wesentlichen Komponenten (Hauptspeisen, zentrale Dekorationselemente) werden wir den Auftraggeber vorab informieren und seine Zustimmung einholen, sofern das zeitlich möglich ist,
- Bei Austausch ohne vorherige Zustimmung hat der Auftraggeber das Recht, die ausgetauschte Komponente abzulehnen, wenn sie objektiv nicht gleichwertig ist. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Minderung des Preises.
Für Veranstaltungen mit besonders hohen Anforderungen kann ein Austausch nur mit vorheriger Zustimmung erfolgen.
- Wir behalten uns vor, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen – ggf. auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden – Dritte einzuschalten.
§5 Leistungsvergütung
- Der angebotene Verkaufspreis ist für den Verkäufer bindend. Die ausgewiesenen Preise sind, soweit nicht anders bezeichnet, Nettopreise ohne gesetzliche Steuern und Abgaben in der Währung „Euro“.
- Unsere Preise beziehen sich stets auf die vereinbarten Gästezahlen, Mengen und Termine.
- Bei Verträgen mit einem Zeitraum von mehr als 4 Monaten zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich die Kosten für folgende Faktoren erhöhen:
- a) Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen oder gesetzlichen Änderungen
- b) Energiekosten (Strom, Gas) um mehr als 10%
- c) Lebensmittelpreise für Hauptkomponenten um mehr als 15%
- d) Gesetzliche Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer)
Die Preisanpassung erfolgt in dem Umfang, in dem sich unsere Kosten nachweislich erhöht haben. Wir werden dem Auftraggeber die Kostensteigerung durch geeignete Unterlagen (z.B. Tarifverträge, Lieferantenrechnungen, Preisindizes) nachweisen.
Der Auftraggeber ist über die Preisanpassung spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu informieren.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen, wenn die Kostensteigerung von uns zu vertreten ist oder auf allgemeinem Marktrisiko beruht.
- Wird aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, der Beginn unserer Leistungserbringung verzögert, verlängert sich die vorgesehene Dauer oder wird die Durchführung erschwert oder verändert, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand auf Basis unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise und Verrechnungssätze gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen sowie durch nicht termin- oder nicht fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter bedingt sind, soweit diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind.
- Zustellungen sind ab einem Warenwert von 150 EUR möglich. Im Stadtgebiet von Nürnberg erheben wir eine Zustellgebühr von mind. 50 EUR pro Anfahrt. Wurde keine anderslautende Vereinbarung über Transportkosten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart, beträgt außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg die Zustellung mit einem beliebigem Lieferfahrzeug 1,- EUR pro gefahrenen Kilometer. Verpackungs- und Entsorgungskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§6 Zahlungsbedingungen
- Nach Vertragsschluss sind folgende Anzahlungen zu leisten:
- bei reinen Cateringsaufträgen: 30% der Gesamtkosten innerhalb 14 Tagen nach Auftragsbestätigung
- bei Aufträgen inkl. Locationbuchung: Pauschale von 3.000 EUR innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung
Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, sind wir nach Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Rücktrittsregelungen gemäß § 7 entsprechend.
Alternativ können wir die Leistungserbringung bis zum Eingang der Anzahlung zurückstellen. Verzögert sich hierdurch die Veranstaltung, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Auftragsgebers.
Bei Rücktritt unsererseits wegen Nichtzahlung der Anzahlung sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
- Unsere Vergütung wird fällig, sobald die vertraglich vereinbarten Leistungen von uns vollständig erbracht wurden. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen:- Gegenüber Verbrauchern: 5% über dem Basiszinssatz p.a.
- Gegenüber Unternehmern: 9% über dem Basiszinssatz p.a. gemäß §288 Abs. 2 BGB
Zusätzlich sind wir bei Geschäften mit Unternehmern berechtigt, eine Pauschale für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € gem. §288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.ses vor.
- Abzüge (Skonto etc.) dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Gesamtrechnungsbetrag ist durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten zu begleichen.
- Bei allen Aufträgen behält sich die Schuler GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
§7 Rücktrittsbedingungen
1. Bei Bei Rücktritt des Auftraggebers nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt folgende pauschale Entschädigung zu verlangen:
- Bis 6 Monate vor Veranstaltung
- Bei reinen Cateringaufträgen: 20% der Auftragssumme
- Bei Aufträgen mit Location: Anzahlung gemäß § 6 Abs.1 lit. B
- Bei Weitervermietung der Location: 500 EUR Bearbeitungspauschale
- Bei weniger als 6 Monate und bis einen Monat vor der Veranstaltung: 60% der Auftragssumme
- Bei weniger als einen Monat vor der Veranstaltung: 90% der Auftragssumme
- Am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100% der Auftragssumme
Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen und die Möglichkeit anderweitiger Verwertung.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, oder wir die Leistung anderweitig verwertet haben.
Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bei teilweiser Reduzierung der Leistung (z.B. Verringerung der Teilnehmerzahl) gelten die vorstehenden Sätze entsprechend für den reduzierten Teil.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns.
§8 Gefahrübergang
- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§9 Gewährleistung
- Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 HGB:
- a) Untersuchungspflicht:
Der Kunde hat die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Erbringung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist. Bei Veranstaltungen ist die Untersuchung spätestens bei Veranstaltungsbeginn bzw. bei der Übergabe der Speisen/Ausstattung vorzunehmen. - b) Rügepflicht bei offenen Mängeln
Offensichtliche Mängel (z.B. falsche Menge, sichtbare Beschädigungen, offensichtlich falsche Speisen) sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung/Leistungserbringung schriftlich (E-Mail genügt) anzuzeigen - c) Rügepflicht bei verdeckten Mängeln:
Verdeckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind uns unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. - d) Rechtsfolge bei Pflichtverletzung
Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware/Leistung als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. - e) Ausnahme für Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und -regelungen ohne Einschränkungen.
- a) Untersuchungspflicht:
- Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
- Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden sowie eigens mitgebrachte Speisen übernimmt die Schuler GmbH keine Haftung.
- Verjährung gegenüber Unternehmern:
- a) Gewährleistungsansprüche:
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung) beträgt bei den Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung. - b) Ausnahmen:
Die Verkürzung gilt nicht bei- Arglistig verschwiegenen Mängeln
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen
- Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz
Für diese Fälle gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- c) Sonstige Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen (z.B. aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit), verjähren nach den gesetzlichen Fristen gemäß gem. §§ 195,199 BGB. - d) Verbraucher:
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von zwei Jahren ab Ablieferung ohne Einschränkung.
- a) Gewährleistungsansprüche:
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängelrügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, unverzüglich und noch während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
- Wir weisen jedoch darauf hin, dass unsere Präsentationen, Produktbeschreibungen, Muster etc. keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieerklärungen darstellen oder beinhalten Zumutbare Abweichungen bei Aussehen, Form, Konsistenz, Geschmack oder sonstiger Beschaffenheit unserer Sachen und Produkte, insbesondere der Lebensmittel, stellen keine Mängel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung unserer Sachen und Produkte entstehen, begründen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
- Gewährleistungsansprüche richten sich zunächst nur auf die Nacherfüllung. Erst wenn die Schuler GmbH eine solche ablehnt oder zwei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind, können weitergehende Ansprüche des Kunden entstehen. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
§10 Haftung der Schuler GmbH
- Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt.
- Haftung bei leichter Fahrlässigkeit – wesentliche Vertragspflichten: bei leicht fahrlässiger wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z.B. Lieferung der Speisen zum vereinbarten Termin, Einhaltung von Hygienestandards)
Der vertragstypische Schaden ist begrenzt auf:- bei Cateringaufträgen: das Zweifache der Auftragssumme
- bei Location-Vermietung: das Eineinhalbfache der Miete
- Mindestens jedoch: 10.000 Euro
- höchstens jedoch: 100.000 EUR pro Schadensfall
- Haftung bei leichter Fahrlässigkeit – unwesentliche Vertragspflichten:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber Unternehmern nicht. - Produkthaftung:
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. - Mangelfolgeschäden:
Für Mangelfolgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Imageschaden) haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. - Verjährung:
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen, soweit nicht in §10 Abs.3 etwas anderes geregelt ist. - Verbraucher:
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen ohne Einschränkung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Verjährung gegenüber Unternehmern:
- Gewährleistungsansprüche: Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche
(Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz statt der Leistung) beträgt bei Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung. - Ausnahmen:
Die Verkürzung gilt nicht bei- arglistig verschwiegenen Mängeln
- Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
- Vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen
- Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
Für diese Fälle gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Sonstige Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen (z.B. aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit), verjähren nach den gesetzlichen Fristen gemäß §§ 195, 199 BGB. - Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von zwei Jahren ab Ablieferung ohne Einschränkung.
§11 Haftung des Kunden
- Haftung für eigenes Verhalten
Der Kunde haftet für alle Schäden an unserem Eigentum (Geschirr, Besteck, Gläser, Dekorationen, Ausstattung, Mobiliar, etc.), die durch ihn selbst verursacht werden. - Haftung für Erfüllungsgehilfen
Der Kunde haftet für Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter, Beauftragte) verursacht werden, wie für eigenes Verschulden gemäß §278 BGB. - Haftung für Veranstaltungsteilnehmer
Der Kunde haftet für Schäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Gäste oder sonstige von ihm eingeladene Personen verursacht werden, sofern- Er seine Aufsichts- und Organisationspflichten verletzt hat oder
- Er die schädigende Person schuldhaft ausgewählt hat
Die Haftung entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass er seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Verschuldungsunabhängige Haftung:
Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für- Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen (Geschirr, Besteck, Gläser, Dekorationen), die ihm zur Nutzung überlassen werden
- Schäden an der Location bei Anmietung
Der Kunde kann sich durch Nachweis entlasten, dass der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Sorgfalt eingetreten wäre.
- Schadensberechnung
Bei Verlust oder Zerstörung: Wiederbeschaffungswert abzüglich Zeitwert
Bei Beschädigung: Reparaturkosten, max. jedoch Wiederbeschaffungswert
Bei Verunreinigung: Reinigungskosten zzgl. Nutzungsausfall - Anzeigepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, spätestens bei Rückgabe der Gegenstände bzw. bei Veranstaltungen anzuzeigen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht trägt er die Beweislast für den Zeitpunkt und Umfang der Beschädigung. - Versicherung:
Wir empfehlen dem Kunden den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht-versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir entsprechende Versicherungen. - Kaution:
Wir sind berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe bzw. Schadensfreiheit der Veranstaltung erstattet wird. - Haftung für eingebrachte Gegenstände
- Grundsatz:
Vom Kunden eingebrachte Gegenstände (Dekorationen, Ausstellungsstücke, persönliche Gegenstände) befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. - Unsere Haftung:
Wir haften für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Übernahme einer ausdrücklichen Verwahrungspflicht (z.B. Garderobe, Wertsachen) haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf -pro Gegenstand: 1.000 EUR // – pro Veranstaltung insgesamt: 10.000 EUR - Pflichten des Kunden
Der Kunde hat- Wertgegenstände anzugeben und ggf. gesondert zu versichern
- Dekorationsgegenstände brandschutztechnisch prüfen zu lassen
- Aufstellung/Anbringung mit uns abzustimmen
- Empfindliche Gegenstände besonders zu kennzeichnen
- Versicherung:
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Ausstellungs- bzw. Transportversicherung für wertvolle eingebrachte Gegenstände.
- Grundsatz:
§12 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- a) Awendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). - b) Gerichtsstand bei Unternehmern:
Ist das Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, vereinbaren wir als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis den Sitz unseres Geschäftsbetriebs in Nürnberg.
Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. - c) Gerichtsstand bei fehlendem inländischem Gerichtsstand
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg. - d) Gerichtsstand bei Verbrauchern:
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen ohne Einschränkung. - Schiedsgerichtsvereinbarung (optional):
Auf Wunsch sind wir bereit, Streitigkeiten aus diesem Vertrag durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken entscheiden zu lassen.
- a) Awendbares Recht
- Salvatorische Klausel:
- Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. - Ersetzung unwirksamer Klauseln
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung gemäß §306 Abs.2 BGB. - Ergänzende Vertragsauslegung
Soweit die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist oder eine Vertragslücke besteht, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Wahrung der beiderseitigen Interessen möglichst nahe kommt. - Keine geltungserhaltende Reduktion
Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln findet nicht statt. Unwirksame Klauseln werden vollständig durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
- Teilunwirksamkeit
§13 Datenschutz
- Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden und der Veranstaltungsteilnehmer ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. - Weitergabe an Dritte:
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. an Subunternehmer, Lieferanten) odergesetzlich vorgeschrieben ist. - Speicherdauer:
Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragsabwicklung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. - Rechte des Kunden:
Der Kunde hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß DSGVO. - Detaillierte Informationen:
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter https://schuler-events.de/datenschutz/
§14 Höhere Gewalt
- Definition
Höhere Gewalt sind außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben und die wir auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwenden können, insbesondere:- Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben)
- Krieg, Terrorismus, Aufruhr
- Pandemien, behördlich angeordnete Schließungen
- Streiks, Aussperrungen (außerhalb unseres Betriebs)
- Ausfall von Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Gas)
- Behördliche Anordnungen
- Rechtsfolgen:
Bei Eintritt höherer Gewalt sind beide Parteien von Ihren Leistungspflichten befreit, solange und soweit die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar ist. - Informationspflicht:
Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren - Verschiebung
Beide Parteien sind verpflichtet, nach Möglichkeit einen Ersatztermin zu vereinbaren - Rücktritt
Ist eine Verschiebung nicht möglich oder zumutbar, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen sind zu erstatten
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
